Erstinformation nach § 15 VersVermV
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Diese Angaben erhalten Sie vor Beginn einer möglichen Versicherungsvermittlung oder Beratung.
Vermittler
Reiner Härter
Neideggweg 6
89134 Blaustein
Deutschland
Telefon: 07304 – 92 90 600
Mobil: 0171 – 655 152 1
E-Mail: reiner.haerter@web.de
Status
Reiner Härter ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) tätig.
Der Vermittler ist im Vermittlerregister eingetragen.
Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Ulm
Olgastraße 95–101
89073 Ulm
Deutschland
Vermittlerregister
Registrierungsnummer: D-H2YV-C74YT-41
Registerstelle:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 0180 600 58 50
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Beratung
Im Rahmen der Versicherungsvermittlung bietet der Vermittler Beratung an.
Empfehlungen erfolgen auf Grundlage der erfragten Wünsche und Bedürfnisse sowie einer fachlichen Prüfung der relevanten Vertrags- und Risikosituation.
Der KlarheitsCheck selbst ist eine erste strukturierte Einschätzung eingereichter Unterlagen. Eine konkrete Empfehlung oder Vermittlung erfolgt erst nach persönlicher Prüfung der Wünsche, Bedürfnisse und Vertragsunterlagen des Kunden sowie nach gesonderter Beratung, soweit diese erforderlich ist.
Vergütung
Der erste KlarheitsCheck für einen bestehenden Vertrag ist kostenlos. Für diesen ersten KlarheitsCheck wird vom Kunden keine gesonderte Vergütung erhoben.
Wenn darüber hinaus mehrere Verträge oder eine vertiefte Prüfung gewünscht werden, kann Reiner Härter dem Kunden vor Beginn der Leistung ein individuelles Angebot unterbreiten. Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden entsteht nur, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Kommt es im Anschluss auf Wunsch des Kunden zu einer Vermittlung eines Versicherungsvertrags, kann Reiner Härter eine Courtage oder Provision vom Versicherungsunternehmen erhalten. Diese ist regelmäßig in der Versicherungsprämie enthalten.
Eine Kombination aus einer vorher ausdrücklich vereinbarten direkten Vergütung für eine gesonderte Prüfung und einer Courtage oder Provision im Fall einer späteren Vermittlung ist möglich, sofern dies vorab transparent gemacht wird.
Die konkrete Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Leistung und wird vor Beginn der Leistung mitgeteilt.
Beteiligungen
BETEILIGUNGEN_CONFIRMED in dieser Datei auf true setzen.Hinweis zum KlarheitsCheck
Der KlarheitsCheck ist eine erste strukturierte Einschätzung Ihrer eingereichten Unterlagen.
Er ersetzt keine vollständige Versicherungsanalyse und keine abschließende Produktempfehlung.
Wenn im KlarheitsCheck eine mögliche Lücke, Unklarheit oder ein weiterer Prüfbedarf sichtbar wird, können Sie auf Wunsch einen nächsten Schritt mit Reiner Härter besprechen.
Es besteht keine Pflicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrags.
Eine konkrete Empfehlung oder Vermittlung erfolgt erst nach persönlicher Prüfung Ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Vertragsunterlagen.
Datenschutz-Hinweis zum Upload
Wenn im Rahmen des KlarheitsChecks Unterlagen hochgeladen oder übermittelt werden, können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Versicherungsunterlagen können auch sensible Angaben enthalten, zum Beispiel zu Gesundheit, Beruf, Einkommen, Familie oder bestehenden Risiken.
Die Verarbeitung erfolgt nur zu dem Zweck, den gewünschten KlarheitsCheck oder eine anschließende Beratung beziehungsweise Vermittlung vorzubereiten und durchzuführen.
Vor dem Upload müssen die Datenschutzhinweise gelesen und aktiv bestätigt werden. Nicht benötigte oder besonders sensible Angaben können vor dem Upload geschwärzt werden, soweit diese für den KlarheitsCheck nicht erforderlich sind.
Stand: August 2026.
Diese Erstinformation steht Ihnen jederzeit auf dieser Seite zur Verfügung. Auf Wunsch kann Reiner Härter Ihnen die Erstinformation auch per E-Mail zusenden.